TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 5.3 "Zur Schäferwiese", Wohngebiet südlich der Straße Am Windhügel hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 71-10/06

Beschlussvorschlag:

1. Die zum Planentwurf vom 05.10.2005 vorgebrachten Anregungen wurden von der

    Gemeindevertretung Kritzmow mit dem Ergebnis gemäß Anlage 1 geprüft.

2. Die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die 

    Bedenken und Anregungen geäußert haben, sind von diesem Abwägungsergebnis

    unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005

    (BGBl. I S. 1224), beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 5.3 für

    das Gebiet „Zur Schäferwiese“ am östlichen Ortsrand von Kritzmow, südlich der

    Straße Am Windhügel in Fortsetzung des Amselwegs bestehend aus der

    Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung; vgl. Anlage 2. Die

    Begründung zu der Satzung über den Bebauungsplan mit Umweltbericht wird

    gebilligt; vgl. Anlage 3.

4. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5.3 „Zur Schäferwiese“, Wohngebiet

    südlich der Straße Am Windhügel ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses

    Beschlusses in Kraft zu setzen. Der der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der

    Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt

    Auskunft verlangt werden kann.


Herr Millahn erörtert den vorliegenden Beschlussvorschlag.

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet und in der Zeit vom 09.11.2005 bis zum 13.12.2005 öffentlich ausgelegt. Aus der TöB-Beteiligung ergaben sich keine planrelevanten Anregungen. Lediglich die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung war zu überarbeiten.

Herr Millahn informiert über

- die Ausgleichsmaßnahmen

- die bisher nicht geklärte Regenentwässerung (ist gelöst durch Einleitung in das

   bisherige Straßenentwässerungssystem des Bereichs „Am Windhügel“).

   Die technischen und rechtlichen Details hierzu werden Gegenstand des

   abzuschließenden 4-seitigen Vertrags zwischen EURAWASSER, Warnow-Wasser-

   und Abwasserverband, Gemeinde und Erschließungsträger; sie berühren keine

   Regelungsinhalte des Bebauungsplans.

- zwei Stellungnahmen (1 x StAUN, 1 x privat) aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung,

   die noch zu bearbeiten waren

- die Anbindung des Fußweges am Biestower Weg

- die Löschwasserbereitstellung


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen