TOP Ö 7: B-Plan Nr. 9 Wohngebiet "Berberitzenweg" zwischen Evershäger Weg im Osten und Sievershäger Weg im Westen in Lichtenhagen Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Teichert informiert zu den Veränderungen, die entsprechenden Unterlagen liegen vor.

Der Bauausschuss empfiehlt die Annahme des Beschlussvorschlages.

Beschluss Nr. :  72-06/05

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplan Nr. 9, Wohngebiet „Berberitzenweg“ zwischen Evershäger Weg im Osten und Sievershäger Weg im Westen in Lichtenhagen vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft; siehe Anlage 1.

 

Das Amt Warnow West wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen, Einwände und Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die Anregungen und Stellungnahmen sind der Verfahrenakte beizufügen.

 

  1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 9, Wohngebiet „Berberitzenweg“ zwischen Evershäger Weg im Osten und Sievershäger Weg im Westen in Lichtenhagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (textliche Festsetzungen, Teil B) als Satzung; siehe Anlage 2.

 

  1. Die Begründung mit Anlagen und der Umweltbericht mit der zusammenfassenden Erklärung zu den Umweltbelangen werden gebilligt; siehe Anlage 3.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 9, Wohngebiet „Berberitzenweg“ zwischen Evershäger Weg im Osten und Sievershäger Weg im Westen in Lichtenhagen die Inkraftsetzung durch ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen, nachdem der Erschließungsvertrag abgeschlossen wurde. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung