TOP Ö 8: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 "Am Park Groß Stove"

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 45-8/06

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung fasst gemäß § 1 Abs. 3 BauGB den Beschluss, für den südlich und südöstlich des Gutsparks in der Ortslage Groß Stove gelegenen Bereich  auf einer Fläche von 3,4 ha den Bebauungsplan Nr. 19 „Am Park Groß Stove“ aufzustellen.

 

Beschreibung des Vorhabens

Das Projekt „Am Park Groß Stove“ sieht die Schaffung von ca. 35 Bauplätzen für Einfamilienhäuser auf großzügig dimensionierten Grundstücken vor.

Im westlichen Teilbereich sowie auf der östlich an den Gutspark angrenzenden Fläche und auf deren Verlängerung bis an die südliche Geltungsbereichsgrenze besteht bisher eine ungeordnete und optisch wenig ansprechende Bebauung aus Garagen Schuppen und Ställen für die Kleintierhaltung. Die übrige Fläche ist bisher als Kleingarten und zum kleinen Teil als Ackerland genutzt. Das neue Baugebiet ordnet sich in das bestehende Ortsgefüge ein; im Nordosten und Südosten grenzen bestehende Wohnbebauung im Nordwesten der Gutspark mit Gutshaus an.

Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist aufgrund des Umfangs des Vorhabens und der Notwendigkeit der Schaffung einer neuen Erschließung erforderlich. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens die Belage des Umwelt- und Naturschutzes zu bewerten und in der Planung angemessen zu berücksichtigen. Gleiches gilt auch für die Belange des Immissionsschutzes, da ein landwirtschaftlicher Großbetrieb sich in unmittelbarer Nachbarschaft befindet.

Die voraussichtliche Bodenbeschaffenheit lässt eine Versickerung im Bereich des Baugebiets nicht zu. Die versickerungstechnischen Eigenschaften werden durch ein Fachgutachten im Rahmen der anstehenden Planung noch näher untersucht.

 

Ziele der Planung

Mit der vorgelegten Planung werden nachfolgende Ziele verfolgt:

-          Beseitigung der auf der Fläche bestehenden städtebaulichen Missstände durch Abriss der unattraktiven und teilweise aus der Nutzung gefallenen Garagengebäude Schuppen und Ställe sowie Neuordnung des Bereiches durch eine am örtlichen Maßstab orientierten Einfamilienhausbebauung.

-          Verbesserung der innerörtlichen Wegeverbindungen und der Anbindung des Gutsparks

-          Verbesserte funktionale und gestalterische Integration von Gutsanlage und Gutspark in die Ortslage

-          Schaffung eines den Erfordernissen der Eigenentwicklung entsprechenden ergänzenden Angebots zum Bau von Eigenheimen auf großzügig dimensionierten Grundstücken

Die Gemeinde Papendorf verfügt z. Zt. nur noch über wenige Restgrundstücke für eine Einfamilienhausbebauung. Weiterhin existieren gerade in Groß Stove eine Reihe von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben mit einem Angebot von ca. 80 Arbeitsplätzen. Ziel des Angebots von ca. 35 Baugrundstücken ist es, den bauwilligen Einwohnern der Gemeinde Papendorf und gerade auch den Beschäftigten in Groß Stove den Bau von Einfamilienhäusern zu ermöglichen.

 

Räumliche Lage

Die Ortschaft Groß Stove gehört zur Gemeinde Papendorf und befindet sich ca. 3 km westlich von Papendorf sowie ca. 2 km südlich der Rostocker Stadtgrenze.

Die verkehrsseitige Anbindung erfolgt über die Landesstraße L 132 von Rostock nach Ziesendorf und davon abzweigend über die Ortsverbindungsstraße nach Biestow.

 

Abgrenzung und Größe des Geltungsbereichs

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 3,4 ha und wird

-          vom Bereich der ehemaligen Gärtnerei (Flurst. 66/3, 66/L, 66/Y, 66/Z), vom Gutspark der Straße „Am Hopfenbruch“ sowie den Flurstücken 66/34/ und 66/36 im Norden und Nordosten

-          von den Flurstücken 44/8, 64/82, 66/8, 66/10-12, 66/14, 66/15 und der südöstlichen Grenze der Flurst. 66/18-20 und 66/38-43 im Südosten,

-          vom Feldweg in Verlängerung der südwestlichen Grenze von Flurstück 64/82 im Südwesten

-          und der westlichen Grenze der Flurstücke 66/I und 66/J bzw. dem Landwirtschaftsweg im Nordwesten

begrenzt. Die Abgrenzung kann zudem dem zugehörigen Planausschnitt (Anlage 1) entnommen werden.

 


Herr Klinckmann erläutert den Beschlussvorschlag. Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Anmerkung Herr Risch: Der Bauausschuss sollte für künftige Vorhaben die Beitragung eines gemeinnützigen Anteils durch den Investor beraten.

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V hat Herr von Petersdorff weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.