TOP Ö 6: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 43-8/06

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2006.

 


Herr Zeplien erläutert zur Haushaltsplanung 2006.

Die Haushaltssatzung ist um folgende Punkte zu ändern:

1.

Vermögenshaushalt

Ausgabe

Haushaltsstelle:            6316 9400

Bezeichnung:            DB Großprojekt Rostock-Berlin, Abschnitt 1 Bahnübergang

                                    Gragetopshof

bisher:              0,00 EUR

jetzt:                             97.730,00 EUR

erhöht um:                    97.730,00 EUR

 

Einnahme

Haushaltsstelle:            9000 36121

Bezeichnung:            Fördermittel DB Großprojekt Rostock-Berlin für HH-Stelle

                                    6316 9400

bisher:              0,00 EUR

jetzt:                             58.638,00 EUR

erhöht um:                    58.638,00 EUR

 

Haushaltsstelle:            9100 3103

Bezeichnung:            Entnahme aus der allgemeinen Rücklage für HH-Stelle

                                    6316 9400

bisher:              0,00 EUR

jetzt:                             39.092,00 EUR

erhöht um:                    39.092,00 EUR

Die Ausgabe erfolgt nur bei Bewilligung der Fördermittel.

Der Stand der allgemeine Rücklage beträgt per 31.12.2005                  20.842,71 EUR

Das vorläufige Jahresergebnis für 2005 beträgt 76.077,65 EUR und kann der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

Damit ist die Finanzierung des Eigenanteils aus der allgemeinen Rücklage gesichert.

Das Vorhaben wurde bisher nicht in den Haushalt für 2006 eingestellt.

Die Gemeinde hat jedoch gemäß § 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz eine gesetzliche Kostentragungspflicht.

 

§ 13 Absatz 1 Eisenbahnkreuzungsgesetz:

"Wird an einem Bahnübergang eine Maßnahme nach § 3 durchgeführt, so tragen die Beteiligten je 1/3 der Kosten. Das letzte Drittel der Kosten trägt bei Kreuzungen mit einem Schienenweg einer Eisenbahn des Bundes der Bund, in allen sonstigen Fällen das Land."

§ 1 Abs. 6 Eisenbahnkreuzungsgesetz

Beteiligte an einer Kreuzung sind das Unternehmen, da die Baulast des Schienenweges der kreuzenden Eisenbahn trägt und der Träger der Baulast der kreuzenden Straße.

 

Die Gemeinde ist grundsätzlich bereit, die Kreuzungsvereinbarung zu unterzeichnen, eine Änderung des Finanzierungsplanes (Anlage 6) ist aber erforderlich.

Im Jahr 2006 und den Folgejahren kann die Gemeinde einen Betrag von jeweils

39 000,- € leisten. Die Größenordnung des Zahlungsbetrages ist abhängig von der Bewilligung der beantragten Fördermittel, womit sich dann auch eine andere Größenordnung der Zahlung an die DB AG ergeben würde.

In die Vereinbarung soll die Möglichkeit einer vorfristigen Tilgung unter Beachtung der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde aufgenommen werden.

 

2.

Haushaltsstelle:            0200.6611

Bezeichnung:            Neujahresempfang   

bisher:                 500,00 EUR

jetzt:                             1.500,00 EUR

erhöht um:                    1.000,00 EUR

 

Haushaltsstelle:            9000.8321

Bezeichnung:            Kreisumlage

bisher:              389.200,00 EUR

jetzt:                             388.200,00 EUR

reduziert um:                 1.000,00 EUR

Die im Haushalt eingestellten finanziellen Mittel für den Neujahresempfang sind

nicht ausreichend.

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen