Sitzung: 19.01.2006 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 43-8/06
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2006.
Herr Zeplien erläutert zur Haushaltsplanung 2006.
Die Haushaltssatzung ist um folgende Punkte zu ändern:
1.
Vermögenshaushalt
Ausgabe
Haushaltsstelle: 6316 9400
Bezeichnung: DB Großprojekt Rostock-Berlin, Abschnitt 1 Bahnübergang
Gragetopshof
bisher: 0,00 EUR
jetzt: 97.730,00 EUR
erhöht um: 97.730,00 EUR
Einnahme
Haushaltsstelle: 9000 36121
Bezeichnung: Fördermittel DB Großprojekt Rostock-Berlin für HH-Stelle
6316 9400
bisher: 0,00 EUR
jetzt: 58.638,00 EUR
erhöht um: 58.638,00 EUR
Haushaltsstelle: 9100 3103
Bezeichnung: Entnahme aus der allgemeinen Rücklage für HH-Stelle
6316 9400
bisher: 0,00 EUR
jetzt: 39.092,00 EUR
erhöht um: 39.092,00 EUR
Die Ausgabe erfolgt nur bei Bewilligung der Fördermittel.
Der Stand der allgemeine Rücklage beträgt per 31.12.2005 20.842,71 EUR
Das vorläufige Jahresergebnis für 2005 beträgt 76.077,65 EUR und kann der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Damit ist die Finanzierung des Eigenanteils aus der allgemeinen Rücklage gesichert.
Das Vorhaben wurde bisher nicht in den Haushalt für 2006 eingestellt.
Die Gemeinde hat jedoch gemäß § 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz eine gesetzliche Kostentragungspflicht.
§ 13 Absatz 1 Eisenbahnkreuzungsgesetz:
"Wird an einem Bahnübergang eine Maßnahme nach § 3 durchgeführt, so tragen die Beteiligten je 1/3 der Kosten. Das letzte Drittel der Kosten trägt bei Kreuzungen mit einem Schienenweg einer Eisenbahn des Bundes der Bund, in allen sonstigen Fällen das Land."
§ 1 Abs. 6 Eisenbahnkreuzungsgesetz
Beteiligte an einer Kreuzung sind das Unternehmen, da die Baulast des Schienenweges der kreuzenden Eisenbahn trägt und der Träger der Baulast der kreuzenden Straße.
Die Gemeinde ist grundsätzlich bereit, die Kreuzungsvereinbarung zu unterzeichnen, eine Änderung des Finanzierungsplanes (Anlage 6) ist aber erforderlich.
Im Jahr 2006 und den Folgejahren kann die Gemeinde einen Betrag von jeweils
39 000,- € leisten. Die Größenordnung des Zahlungsbetrages ist abhängig von der Bewilligung der beantragten Fördermittel, womit sich dann auch eine andere Größenordnung der Zahlung an die DB AG ergeben würde.
In die Vereinbarung soll die Möglichkeit einer vorfristigen Tilgung unter Beachtung der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde aufgenommen werden.
2.
Haushaltsstelle: 0200.6611
Bezeichnung: Neujahresempfang
bisher: 500,00 EUR
jetzt: 1.500,00 EUR
erhöht um: 1.000,00 EUR
Haushaltsstelle: 9000.8321
Bezeichnung: Kreisumlage
bisher: 389.200,00 EUR
jetzt: 388.200,00 EUR
reduziert um: 1.000,00 EUR
Die im Haushalt eingestellten finanziellen Mittel für den Neujahresempfang sind
nicht ausreichend.
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |