TOP Ö 9.1: Beschluss über Veröffentlichungsgrundsätze für das Bekanntmachungsblatt des Amtes Warnow West "Der Landbote"

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Amtsvorsteher erläutert die Notwendigkeit von Veröffentlichungsgrundsätzen. Für die Veröffentlichung von anderen als den gesetzlich vorgesehenen Bekanntmachungen und Mitteilungen muss eine klare rechtliche Grundlage geschaffen werden.

Herr Matthies weist außerdem auf die Beratungen im Hauptausschuss hin.

Zu der Problematik gibt es mehrere Wortbeiträge. Dabei kommt u.a. zum Ausdruck, dass die Zustellung des Landboten nach wie vor unzuverlässig ist. Hierzu wird durch den Amtsvorsteher angeregt, durch die Bürgermeister und anwesenden Amtsausschussmitglieder in ihren Gemeinden die Möglichkeiten zur Auslage des Landboten zu prüfen.

Des weiteren wird in vielen Wortbeiträgen deutlich, dass eine vierwöchentliche Erscheinungsweise des Landboten eine große Mehrheit finden würde.

 

Zunächst wird über den vorliegenden Beschlussentwurf abgestimmt.

 

Beschluss Nr. :  21-04/05

Der Amtsausschuss beschließt die in der Anlage vorliegenden Grundsätze für Veröffentlichungen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt „Der Landbote“.

 

Abstimmung:

27

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Anschließend stellt Herr Matthies folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

 

Beschluss Nr. :  22-04/05

Das Amtliche Bekanntmachungsblatt des Amtes Warnow West "Der Landbote" erscheint ab 01.06.2006 alle vier Wochen.

Die Bürgermeister und Gemeindevertreter prüfen, ob es in den Gemeinden Zustimmung zur Auslegung des Landboten an vorher festgelegten Stellen gibt. Durch die Verwaltung im Amt Warnow West ist hierfür ein Strategiepapier zu erarbeiten.

Die Bestimmungen zu den Öffentlichen Bekanntmachungen sind bis zum 01.06.2006 in den Hauptsatzungen der Gemeinden zu ändern.

 

Abstimmung:

24

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

1

Enthaltung