TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 11. öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt die Gemeindevertreter und den Gast, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Alle 8 Gemeindevertreter sind anwesend und somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.