TOP Ö 10: Aufhebung des Beschlusses Nr. 163-21/01 vom 14.03.2001 zur Übergabe/Übernahme der wasserwirtschaftlichen Anlage Trink-, Schmutz- und Regenwasser (Wohngebiet Weitenmoor)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 66-9/05

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 163-21/01 vom 14.03.2001 zur Übergabe/Übernahme der wasserwirtschaftlichen Anlage Trink-, Schmutz- und Regenwasser (Wohngebiet Weitenmoor).

 


Herr Dr. Kleinau informiert über den seit 10 Jahren bestehenden Rechtsstreit zwischen der Gemeinde und dem WWAV und über die Vorauszahlungen durch die Einwohner. Der WWAV ist für die gesamte Erschließung verantwortlich. Mit Übergabe der Leitungen würde keine Möglichkeit mehr für die Gemeinde bestehen, die Kosten zu erhalten.

 

Frau Buuk berichtet über Gespräche mit Herrn Lübker in der Verbandsversammlung am 14.11.05 und mit der Rechtsanwältin Frau Grossmann-Koch im Amt Warnow West.

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen