TOP Ö 9: Bebauungsplan Nr. 5.3 "Zur Schäferwiese", Wohngebiet südlich der Straße Am Windhügel hier: Aufhebung der Veränderungssperre

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 65-9/05

Beschlussvorschlag:

1.      Die am 29.06.2005 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5.3 Wohngebiet “Zur Schäferwiese” beschlossene Veränderungssperre wird aufgehoben.

2.      Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zur Aufhebung der Veränderungssperre im amtlichen Bekanntmachungsblatt DER LANDBOTE zu veranlassen.

 


Frau Buuk begründet den Beschlussvorschlag.

Nach erfolgter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Betroffenen zum Vorentwurf wurde am 05.10.2005 der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Wegen des Planungsfortschritts ist das Bedürfnis zur Sicherung der Bauleitplanung entfallen. Die Veränderungssperre kann daher aufgehoben werden.

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen