TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 14 Wohngebiet in der Ortslage Groß Schwaß, westlich des Angers hier: Planaufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 62-9/05

Beschlussvorschlag:

1.      Für das Gebiet, gelegen in der Ortslage Groß Schwaß, westlich des Angers, südlich der Straße Am Anger (unter Einschluss der Straße Am Anger) soll ein Bebauungsplan mit dem in der Anlage 1 markierten Geltungsbereich aufgestellt werden.

2.      Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

-         Entwicklung einer Wohnnutzung, die sich in die örtlichen Gegebenheiten einpasst

-         Schaffung eines harmonischen Übergangs der Wohnbebauung in die offene Landschaft

Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 1,8 ha.

Zur Sicherung der Planungsziele ist für den Planungsbereich eine Veränderungssperre zu beschließen, wonach bauliche Veränderungen bis zur Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans nicht durchgeführt werden dürfen.

 


Frau Buuk und Herr Knopp erläutern den vorliegenden Beschlussvorschlag.

Im Bereich westlich des Angers in der Ortslage Groß Schwaß soll zur Abrundung der bereits vorhandenen Bebauung sowie Aufwertung des Ortskerns eine weitere Bebauung mit Wohnhäusern erzielt werden.

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, insbesondere zur Regelung einer öffentlichen Erschließung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Herr Lory weist auf einen aktiven Brunnenschacht hinter den Garagen hin.

Das Amt wird zur Prüfung beauftragt.


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen