TOP Ö 1: Begrüßung durch den Amtsvorsteher, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher eröffnet die 4. öffentliche Sitzung des Amtsausschusses, begrüßt die anwesenden Amtsausschussmitglieder und Gäste und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind zunächst 26 Amtsauschussmitglieder bzw. Vertreter anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.