TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 5.3 Wohngebiet "Zur Schäferwiese" - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 53-8/05

Beschlussvorschlag:

1.      Über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung wurden im Zuge der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB keine Forderungen erhoben, die über die Darlegungen des Vorentwurfs des Umweltberichts hinausgehen. Der Umfang und der Detaillierungsgrad der Umweltprüfung werden gebilligt.

2.      Die zum Vorentwurf vom 08.07.2005 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger wurden geprüft. Sie werden gemäß Anlage 1 berücksichtigt.

3.      Der Entwurf des B-Planes vom 16.09.2005 und der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden gebilligt (Anlagen 2, 3).

4.      Die Entwürfe des B-Planes und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist vorzunehmen.

 


Herr Millahn erhält das Wort zur Vorstellung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses.

Herr Millahn informiert über die Beratungen des Bauausschusses, die Prüfung der

Hinweise des Ausschusses, den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung und die Abwägungsentscheidung. Als Tischvorlage überreicht Herr Millahn eine Stellungnahme der Unteren Abfallbehörde.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 19.07.2005 den Vorentwurf behandelt. Die dort veranlassten Prüfungsvorbehalte wurden in der Bauausschusssitzung vom 30.08.2005 einvernehmlich geklärt. Insbesondere zu dem Punkt “Abstimmung Ackerzufahrt” (Aufstellungsbeschluss vom 29.06.2005) wurde nach Beteiligung des Pächters (Stäbelower Agrargesellschaft) und der Eigentümerin (BVVG) kein Erfordernis für eine Zufahrt festgestellt. Es wird Wert darauf gelegt, vorhandene Drainagen zu erhalten, Zutrittsmöglichkeiten aus dem Wohngebiet in die Ackerflächen zu unterbinden und notwendige Arbeiten auf den Ackerflächen mit dem Landwirt vernünftig abzustimmen.

Nach Prüfung unterschiedlicher Ansätze für Ausgleichsmaßnahmen innerhalb der Gemeinde Kritzmow wurde empfohlen, der externen Ausgleichsmaßnahme zuzustimmen. Der Erschließungsträger erklärt in diesem Zusammenhang, das bisher fehlende Gehwegstück am Biestower Weg (ca. 75 m, Anschluss an Satower Straße) als freiwillige Leistung herzustellen.

Weiterhin erläutert Herr Millahn die Stellungnahmen von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Anregungen und Hinweisen sowie 4 Stellungnahmen von Bürgern.

 

Die Anregung einer Spielfläche kollidiert aufgrund der räumlichen Enge und der in Nachbarschaft bereits bestehenden Wohnnutzung mit den zulässigen Richtwerten. Die Sport- / Spielanlage hätte dabei als “heranrückende Planung” ausreichende Schutzabstände einzuhalten.

Die Sicherung der verkehrlichen Erschließung des Wohngrundstücks Windhügel 12 verbleibt in Gemeindehoheit. Der Bauausschuss empfahl hierzu, die Grünfläche am Südende der Planstraße A beizubehalten, jedoch als öffentliche Fläche festzusetzen. Das erforderliche Überfahrrecht wird demnach von der Gemeinde kostenfrei gewährt. Die Festsetzung eines Wegerechts über die Fläche WA1 bleibt vorerst bestehen.

Der angeregten Sicherung einer Weiterführung der Planstraße A nach Süden wird teilweise gefolgt (Festsetzung als öffentliche Grünfläche).

Die Forderung von Verkehrsschikanen wegen überhöhten Verkehrsaufkommens ist nicht sachgerecht und nicht Regelungsgegenstand des B-Plans.

 

Herr Dr. Kleinau weist darauf hin, dass der Bau des fehlenden Gehweges (Biestower Weg in Richtung Amselweg) vertraglich festzuhalten ist.


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen