TOP Ö 6: Beschluss des Erschließungsvertrages für den B-Plan Nr. 7 "Waldblick" der Gemeinde Stäbelow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 55-5/05

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt den anliegenden, geänderten Entwurf des Erschließungsvertrages für den Bebauungsplan Nr. 7 „Waldblick“ in Stäbelow. Der Vertrag wird zwischen der Gemeinde Stäbelow und dem Erschließungsträger, der Stäbelower Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (StEG), vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Rüdiger Brügge, geschlossen.

Die Gemeindevertretung beschließt ferner den im Erschließungsvertrag in § 3 3.) aufgeführten, ebenfalls aktualisierten Städtebaulichen Vertrag über die Sicherung des Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft im Sinne des § 1a (3) BauGB außerhalb des Plangebietes des B-Plan Nr. 7.

Der Beschluss 40-0151/2005 vom 22.06.2005 wird hiermit aufgehoben.

 


Herr Bull und Herr Brügge erklären sich für befangen und verlassen den Sitzungsraum.

Die Sitzungsleitung wird Herrn Bröderstörp übertragen.

 

Herr Bröderstörp informiert, dass der geänderte Entwurf des Erschließungsvertrages inhaltlich im wesentlichen dem bereits am 22.06.2005 beschlossenen Erschließungsvertrag entspricht. Aufgrund der Änderungen am B-Plan Nr. 07, resultierend aus der geänderten Flächenverfügbarkeit für den Erschließungsträger, wurden die durch den Erschließungsträger zu erbringenden Leistungen auf den Umfang der Erschließung für die tatsächlich verfügbaren Flächen reduziert.

 

Herr Millahn erhält das Wort und erläutert die Zurücknahme der ursprünglichen Baufläche, den Ausgleich sowie die zusätzlichen externen Ausgleichsmaßnahmen (Heckenpflanzung im Kritzmower Weg in Wilsen).

 

In § 3 (Art und Umfang der Erschließungsanlagen) ist der Punkt j) zu streichen.

 

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung haben Herr Bull und Herr Brügge weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.