TOP Ö 8: Bebauungsplan Nr. 7 "Waldblick" der Gemeinde Stäbelow, erneuter Abwägungsbeschluss, Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 57-5/05

Beschlussvorschlag:

1.

Die zum 2. Entwurf v. 17.08.05 vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gem. Anlage 1 geprüft.

Die Bürger oder Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen geäußert haben, sind von diesem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei Vorlage des Plans zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (BGBl. I S. 1224), beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 07 „Waldblick“ für das Gebiet am östlichen Ortsrand von Stäbelow beidseitig des Schulweges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2).

Die Begründung zu der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 07 wird gebilligt (Anlage 3).

3.

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 07 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Herr Millahn erläutert die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Reduzierung der Flächengröße.

 

Herr Bröderstörp macht darauf aufmerksam, dass in der Problembeschreibung/Begründung zum Beschlussvorschlag im 2. Satz das Datum der Bauausschusssitzung auf den 17.08.05 zu ändern ist.

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung haben Herr Bull und Herr Brügge weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.