TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 5. öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter und Gäste, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung  und die Beschlussfähigkeit fest. Von 9 Gemeindevertretern sind 8 anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.