TOP Ö 5: Beschluss über die Durchführung des Trägerwechsels der Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Ziesendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird über den vorliegenden Vertrag beraten. Die Gemeindevertreter einigen sich nach Beratung darauf, die dem Protokoll als Anlage 1 beigefügten Änderungen in Abstimmung mit Frau Martens in den Vertrag einzuarbeiten. Hierzu ist noch ein Termin anzuberaumen.

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst.

 

Beschluss Nr. :  56-08/05

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt unter Berufung auf den Grundsatzbeschluss vom 04.07.2005 (Nr. 54-7/05) folgendes:

 

  1. Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde (Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort) „Kinderschloss Ziesendorf“ wird ab dem 01.09.2005 an Frau Dorothea Martens als selbstständiger freier Träger der Jugendhilfe per Übertragungsvertrag lt. beigefügtem Muster übergeben.
  2. Die Weiterbeschäftigung des in der Kindertageseinrichtung tätigen Personals durch den freien Träger erfolgt auf der Grundlage des § 613 a BGB durch einen Personalüberleitungsvertrag, welcher Bestandteil des Vertrages zur Übertragung der Kindertageseinrichtung ist.
  3. Die in der Anlage 3 aufgeführten Planstellen erhalten den kw-Vermerk 09/2005.
  4. Die Nutzung von Räumen und Freiflächen im Gutshaus Ziesendorf nebst beweglichem Anlagevermögen erfolgt durch Mietvertrag, welcher Bestandteil des Übertragungsvertrages ist.
  5. Auf der Grundlage der Kostenberechnungen von Frau Martens, die der Gemeinde im Ausschreibungsverfahren übergeben und von dieser gebilligt wurden wird ein Entgeldverhandlungstermin beim Kreisjugendamt am 10.08.2005 stattfinden. Im Ergebnis dessen wird ein Leistungsvertrag abzuschließen sein. Sofern der Bürgermeister diesen Termin nicht selbst wahrnimmt, werden die für die Kindertagesstättenverwaltung zuständigen Mitarbeiter als vollmachtlose Vertreter ermächtigt, den Leistungsvertrag zu unterzeichnen. Eine Abweichung der Höhe des Gemeindeanteils, die sich zum einen aus der Fehlkalkulation für Halbtagsplatz oder ggf. aus der Verhandlung ergibt, wird hiermit in Höhe von 10 v. H. gleichzeitig genehmigt. Dieser Leistungsvertrag soll dann auch Bestandteil (Anlage) des Übertragungsvertrages werden.
  6. Die sich ergebenden haushaltsrechtlichen Veränderungen werden nach Beschlussfassung im Haushalt 2005 umgesetzt bzw. eingestellt, ggf. in Form eines Nachtrages.
  7. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag zur Übertragung der Kindertageseinrichtung nebst Anlagen mit dem freien Träger abzuschließen bzw. auszufertigen. Ferner wird der Bürgermeister beauftragt, die aufgrund des bisherigen gemeindlichen Betriebes der Einrichtung bestehenden Bewirtschaftungs-, Nachlieferungs- und Wartungsverträge zu kündigen bzw. Abmeldungen bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu bewirken.
  8. Die Aufhebung der bisher für die Kindertageseinrichtung geltenden Benutzungs- und Gebührensatzungen erfolgt mit gesonderter Beschlussfassung.

 


Abstimmung:

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen