Es wird über den vorliegenden
Vertrag beraten. Die Gemeindevertreter einigen sich nach Beratung darauf, die
dem Protokoll als Anlage 1 beigefügten Änderungen in Abstimmung mit Frau
Martens in den Vertrag einzuarbeiten. Hierzu ist noch ein Termin anzuberaumen.
Anschließend wird folgender
Beschluss gefasst.
Beschluss Nr. : 56-08/05
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Ziesendorf beschließt unter Berufung auf den Grundsatzbeschluss vom
04.07.2005 (Nr. 54-7/05) folgendes:
- Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde
(Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort) „Kinderschloss Ziesendorf“
wird ab dem 01.09.2005 an Frau Dorothea Martens als selbstständiger freier
Träger der Jugendhilfe per Übertragungsvertrag lt. beigefügtem Muster
übergeben.
- Die Weiterbeschäftigung des in der
Kindertageseinrichtung tätigen Personals durch den freien Träger erfolgt
auf der Grundlage des § 613 a BGB durch einen Personalüberleitungsvertrag,
welcher Bestandteil des Vertrages zur Übertragung der
Kindertageseinrichtung ist.
- Die in der Anlage 3 aufgeführten Planstellen
erhalten den kw-Vermerk 09/2005.
- Die Nutzung von Räumen und Freiflächen im Gutshaus
Ziesendorf nebst beweglichem Anlagevermögen erfolgt durch Mietvertrag,
welcher Bestandteil des Übertragungsvertrages ist.
- Auf der Grundlage der Kostenberechnungen von Frau
Martens, die der Gemeinde im Ausschreibungsverfahren übergeben und von
dieser gebilligt wurden wird ein Entgeldverhandlungstermin beim
Kreisjugendamt am 10.08.2005 stattfinden. Im Ergebnis dessen wird ein
Leistungsvertrag abzuschließen sein. Sofern der Bürgermeister diesen
Termin nicht selbst wahrnimmt, werden die für die
Kindertagesstättenverwaltung zuständigen Mitarbeiter als vollmachtlose
Vertreter ermächtigt, den Leistungsvertrag zu unterzeichnen. Eine
Abweichung der Höhe des Gemeindeanteils, die sich zum einen aus der
Fehlkalkulation für Halbtagsplatz oder ggf. aus der Verhandlung ergibt,
wird hiermit in Höhe von 10 v. H. gleichzeitig genehmigt. Dieser
Leistungsvertrag soll dann auch Bestandteil (Anlage) des
Übertragungsvertrages werden.
- Die sich ergebenden haushaltsrechtlichen
Veränderungen werden nach Beschlussfassung im Haushalt 2005 umgesetzt bzw.
eingestellt, ggf. in Form eines Nachtrages.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag zur
Übertragung der Kindertageseinrichtung nebst Anlagen mit dem freien Träger
abzuschließen bzw. auszufertigen. Ferner wird der Bürgermeister
beauftragt, die aufgrund des bisherigen gemeindlichen Betriebes der
Einrichtung bestehenden Bewirtschaftungs-, Nachlieferungs- und
Wartungsverträge zu kündigen bzw. Abmeldungen bei den entsprechenden
Versorgungsträgern zu bewirken.
- Die Aufhebung der bisher für die Kindertageseinrichtung
geltenden Benutzungs- und Gebührensatzungen erfolgt mit gesonderter
Beschlussfassung.
Abstimmung:
6
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Ja-Stimmen
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0
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Nein-Stimmen
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0
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Enthaltungen
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