TOP Ö 13: Beschluss zur Rückübertragung der Schulträgerschaft für die Grundschule auf die Gemeinde Stäbelow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Über den nachfolgenden Beschlussvorschlag dürfen nur die von der Schulträgerschaft betroffenen Gemeinden Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf abstimmen.

 

Beschluss Nr. :  17-03/05

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow West fasst hinsichtlich der Schulträgerschaft im Interesse einer rechtlichen Absicherung der gegenwärtigen tatsächlichen Situation folgende Beschlüsse:

 

  1. Die mit Beschluss 151-20/96 der Gemeinde Stäbelow auf das Amt übertragene Selbstverwaltungsaufgabe der Schulträgerschaft für die Grundschule (Primarstufe) soll gemäß § 127 Abs. 5 der Kommunalverfassung an die Gemeinde zurückgehen.
  2. Die Schulträgerschaft für Haupt- und Realschule (Sekundarstufe I) soll hingegen, wie bereits im Beschluss der Gemeinde Stäbelow 03-00/04 vom 11.08.2004 bekundet, beim Amt Warnow West verbleiben.
  3. Die Grundschüler sollen, wie ehedem, die Grundschule in Kritzmow besuchen. Die Haupt- und Realschüler sollen an der Warnowschule in Papendorf (Amtsschule) beschult werden.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zur Genehmigung dem Kultusministerium vorzulegen.

 

 

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen