TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 8. öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt die Gäste stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Von 8 Gemeindevertreter sind 6 anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.