TOP Ö 11: Beschluss - Festlegung der Höhe der Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 46-7/05

Beschlussvorschlag:

Durch die Gemeindevertretung Kritzmow werden für die beiden Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsent-schädigung festgesetzt:

rückwirkend ab 01.05.2005

1. für den Gemeindewehrführer                       Höchstbetrag    (z. Zt. 127,82 €)

2. für dessen Stellvertreter                          hälftigen Betrag von Nr. 1 (z. Zt. 63,91 €).

Rückwirkend ab 01.06.2005 erhalten darüber hinaus nachstehend genannte Personen mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:

3. Jugendfeuerwehrwart                                 wie Nr. 2               (z. Zt. 63,91 €)

4. Gruppenführer/Ausbilder Schwaß                                              51,13 €

5. Gruppenführer/Ausbilder Kritzmow                                            51,13 €

6. Gerätewart Schwaß                                                                      51,13 €         

7. Gerätewart Kritzmow                                                                    51,13 €  

8. Kassenwart/Verantwortlicher für Beschaffungen              51,13 €

 


Der Gemeindevertretung ist zur nächsten Sitzung eine namentliche Auflistung der Mitglieder zu übergeben.

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen