TOP Ö 10: Entscheidung zur Durchführung eines vereinfachten Umlegungsverfahrens nach §§ 80 bis 84 Bau GB für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 9, Misch- und Wohngebiet "Bauernreihe" nördlich der Bauernreihe in Lambrechtshagen, 1. Änderung -Gemeindebedarfsflächen für Sport- und Spielanlagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 34-4/05

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen stimmt der Durchführung einer vereinfachten Umlegung gemäß §§ 80 bis 84 des BauGB für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 9, 1. Änderung – Gemeinbedarfsfläche für Sport- und Spielanlagen,

zu.

Die Übertragung der Aufgaben der Umlegungsstelle soll gemäß § 46 BauGB an eine geeignete Behörde erfolgen.

Die Aufgabenübertragung schließt die erforderliche hoheitlichen Vermessungsarbeiten zur Erstellung des Umlegungsplanes, sowie sämtliche umlegungstechnische Arbeiten bis zur Bescheinigung der Übernahmefähigkeit in das Liegenschaftskataster für das Verfahrensgebiet ein.

Der Bürgermeister wird ermächtigt die Verhandlungen zum Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der geeigneten Behörde zu führen.    

 


Herr Matthies berichtet über die Beratung des Hauptausschusses am 01.06.05.

Der Bürgermeister weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Projekt nur verwirklicht werden kann, wenn entsprechende Fördermittel durch das Land bzw. den Sportbund bereitgestellt werden. Der SSV wird aufgefordert, aktiv zu werden. Herr Matthies verweist ebenfalls auf die Festlegung in der Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem SSV, dass das schriftliche Einvernehmen des Landwirtes einzuholen ist.

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen