TOP Ö 6: Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Neufassung des Bebauungsplans Nr. 1, Sondergebiet "Einkaufszentrum Ostseepark"

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 29-4/05

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt:

1.      Die während der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfes zur Neufassung des Bebauungsplans  Nr. 1 für das Sondergebiet “Einkaufszentrum Ostseepark” südlich der Bundesstraße 105 in Sievershagen vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage 1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.      Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 1 für das Sondergebiet “Einkaufszentrum Ostseepark” südlich der Bundesstraße 105 in Sievershagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (textliche Festsetzungen Teil B), als Satzung: siehe Anlage 2.

3.      Die Begründung wird gebilligt: siehe Anlage 3.

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 1 für das Sondergebiet “Einkaufszentrum Ostseepark” südlich der Bundesstraße 105 in Sievershagen in Kraft zu setzen. Die Inkraftsetzung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen