TOP Ö 6: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 "Am Park Groß Stove"

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 30-5/05

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung fasst gemäß § 1 Abs. 3 BauGB (in der Fassung vom 23.09.2004) den Beschluss, für den südwestlich des Parks in der Ortslage Groß Stove gelegenen Bereich den Bebauungsplan Nr. 19 „Am Park Groß Stove“ aufzustellen.

Mit der vorgelegten Planung werden nachfolgende Ziele verfolgt:

-          Beseitigung des auf der Fläche bestehenden städtebaulichen Missstandes durch Abriss der unattraktiven und aus der Nutzung gefallenen Garagengebäude und Schuppen. Neuordnung des Bereiches durch eine am örtlichen Maßstab orientierten Einfamilienhausbebauung.

-          Verbesserung der innerörtlichen Wegeverbindungen.

-          Schaffung eines den Erfordernissen der Eigenentwicklung entsprechenden ergänzenden Angebots an Grundstücken für Einzelhäuser.

Die Gemeinde Papendorf verfügt z. Zt. nur noch über wenige Restgrundstücke für eine Einfamilienhausbebauung. Daneben existieren gerade in Groß Stove eine Reihe von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben mit einem Angebot von ca. 80 Arbeitsplätzen. Ziel des Angebots von bis zu 30 Baugrundstücken ist es, den bauwilligen Einwohnern der Gemeinde Papendorf und speziell den Beschäftigten im Ortsteil Groß Stove den Bau von Einfamilienhäusern zu ermöglichen.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 2,8 ha und wird

-          vom Gutspark im Nordwesten,

-          von den  Flurstücken 66/34-37 und dem der Straße „Am Hopfenbruch“ im Nordosten,

-          von den Flurstücken 44/8, 63/2, 64/82, 66/8, 66/10-12, 66/14-20, 66/38-43 im Südosten,

-          sowie einer Linie, welche 35 m südwestlich der Verlängerung der südwestlichen Grenze von Flurstück 64/82 verläuft, im Südwesten

begrenzt. Die Abgrenzung kann zudem dem zugehörigen Planausschnitt entnommen werden (Anlage).

Folgende Flurstücke der Gemarkung Groß Stove sind damit dem Geltungsbereich zugehörig: 66/33 teilw., 66/37 teilw.

Vom Flurstück 66/37 wird die südliche Ecke mit einem Radius von 4 m in den Geltungsbereich miteinbezogen. Dieser Bereich wird entsprechend im Rahmen einer Teilung vom übrigen Flurstück abgetrennt. Damit wird die Baugebietszufahrt in der nötigen Dimensionierung und mit dem nötigen Kurvenradius gesichert.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 13 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.   

 


Herr Zeplien erläutert den vorliegenden Beschlussvorschlag.

Herr Peters informiert über 10 Garten- und Garagengrundstücke, welche zu DDR-Zeiten an die Anwohner zur Bewirtschaftung vergeben wurden.

Nach Diskussion wird festgelegt, die Problematik zur nochmaligen Beratung und Vorortbegehung in den Bauausschuss zu verweisen.

 


Abstimmung:

0

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen