TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 5. Gemeindevertretersitzung begrüßt die Gemeindevertreter und Gäste, stellt Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Gemeindevertreter sind zu Beginn der Sitzung anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.