Sitzung: 19.05.2005 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. :
38-04/05
Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen und stellt gleichzeitig die Angemessenheit der in § 7 Abs. 3 dieser Satzung festgesetzten funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende fest.
Grundlage für die Feststellung der Angemessenheit der
Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende sind:
1.
die ab dem 01.01.2005 maßgebende Einwohnerzahl in Höhe von 4.285
2.
die den ehrenamtlich Tätigen durch die KV M-V und durch die Hauptsatzung
zugewiesenen Aufgaben und (in Anlage 2
dargestellt)
● der daraus resultierende Aufwand
an Zeit und Arbeitsleitungen
● die entstehenden Auslagen und
● das durch die ehreamtliche
Tätigkeit ausgelöste Haftungsrisiko.
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |