TOP Ö 9: Beschluss über die Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  38-04/05

Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen und stellt gleichzeitig die Angemessenheit der in § 7 Abs. 3 dieser Satzung festgesetzten funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende fest.

 

Grundlage für die Feststellung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende sind:

 

1. die ab dem 01.01.2005 maßgebende Einwohnerzahl in Höhe von 4.285

2. die den ehrenamtlich Tätigen durch die KV M-V und durch die Hauptsatzung

    zugewiesenen Aufgaben und (in Anlage 2 dargestellt)

    ● der daraus resultierende Aufwand an Zeit und Arbeitsleitungen

    ● die entstehenden Auslagen und

    ● das durch die ehreamtliche Tätigkeit ausgelöste Haftungsrisiko.

 

 

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen