TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 4. öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter und Bürger und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Von 15 Gemeindevertretern sind 13 anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.