Sitzung: 21.04.2005 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 26-4/05
Beschlussvorschlag:
I. Die Gemeindevertretung Papendorf hebt den Beschluss der Hauptsatzung der
Gemeinde Papendorf Nr. 20-3/05 vom 24.02.2005 auf.
II. Die Gemeinde Papendorf beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf und stellt gleichzeitig die Angemessenheit der in § 7 der Hauptsatzung festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.
Grundlage für die Feststellung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen sind:
1. die ab dem 01.01.2005 maßgebende Einwohnerzahl in Höhe von 2.420
2. die den ehrenamtlich Tätigen durch die KV M-V und durch die Hauptsatzung
zugewiesenen Aufgaben und (in Anlage 2 dargestellt)
● der daraus resultierende Aufwand an Zeit und Arbeitsleitungen
● die entstehenden Auslagen und
● das durch die ehreamtliche Tätigkeit ausgelöste Haftungsrisiko.
Herr Zeplien informiert über die Beratung in der Hauptausschusssitzung am 17.03.05.
Frau Schulz bittet um Berichtigung eines redaktionellen Fehlers in § 8, Abs. 4 "... Abdruck in der "Ostsee Zeitung" (Rostocker Zeitung - OZ Lokalzeitung für die Hansestadt und Umgebung) ..."
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |