TOP Ö 10: Beschluss der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 26-4/05

Beschlussvorschlag:

I.          Die Gemeindevertretung Papendorf hebt den Beschluss der Hauptsatzung der 

Gemeinde Papendorf Nr. 20-3/05 vom 24.02.2005 auf.

II.         Die Gemeinde Papendorf beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf und stellt gleichzeitig die Angemessenheit der in § 7 der Hauptsatzung festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.

Grundlage für die Feststellung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen sind:

1. die ab dem 01.01.2005 maßgebende Einwohnerzahl in Höhe von 2.420

2. die den ehrenamtlich Tätigen durch die KV M-V und durch die Hauptsatzung

    zugewiesenen Aufgaben und (in Anlage 2 dargestellt)

    ● der daraus resultierende Aufwand an Zeit und Arbeitsleitungen

    ● die entstehenden Auslagen und

    ● das durch die ehreamtliche Tätigkeit ausgelöste Haftungsrisiko.

 


Herr Zeplien informiert über die Beratung in der Hauptausschusssitzung  am 17.03.05.

Frau Schulz bittet um Berichtigung eines redaktionellen Fehlers in § 8, Abs. 4 "... Abdruck in der "Ostsee Zeitung" (Rostocker Zeitung - OZ Lokalzeitung für die Hansestadt und Umgebung) ..."

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen