TOP Ö 12: Festsetzung des Gebührensatzes 2005 für eine Gebühreneinheit für den Wasser- und Bodenverband

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 35-6/05

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Kritzmow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2005 auf

3,70 €

festzusetzen.

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen