Sitzung: 20.04.2005 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 31-6/05
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow und stellt gleichzeitig die Angemessenheit der in § 7 der Hauptsatzung festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.
Grundlage für die Feststellung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen sind:
1. die ab dem 01.01.2005 maßgebende Einwohnerzahl in Höhe von 3.053
2. die den ehrenamtlich Tätigen durch die KV M-V und durch die Hauptsatzung
zugewiesenen Aufgaben und (in Anlage 2 dargestellt)
● der daraus resultierende Aufwand an Zeit und Arbeitsleitungen
● die entstehenden Auslagen und
● das durch die ehrenamtliche Tätigkeit ausgelöste Haftungsrisiko.
Frau Buuk informiert über die Hauptausschusssitzung am 07.04.05.
Die Gemeindevertretung diskutiert über den vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung.
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
3 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |