TOP Ö 7: Beschluss der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 31-6/05

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow und stellt gleichzeitig die Angemessenheit der in § 7 der Hauptsatzung festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.

Grundlage für die Feststellung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen sind:

1. die ab dem 01.01.2005 maßgebende Einwohnerzahl in Höhe von 3.053

2. die den ehrenamtlich Tätigen durch die KV M-V und durch die Hauptsatzung

    zugewiesenen Aufgaben und (in Anlage 2 dargestellt)

    ● der daraus resultierende Aufwand an Zeit und Arbeitsleitungen

    ● die entstehenden Auslagen und

    ● das durch die ehrenamtliche Tätigkeit ausgelöste Haftungsrisiko.

 


Frau Buuk informiert über die Hauptausschusssitzung am 07.04.05.

 

Die Gemeindevertretung diskutiert über den vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung.

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen