Sitzung: 14.03.2005 Gemeindevertretung Ziesendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. :
31-5/05
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Ziesendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2005 auf
4,00 €
festzusetzen.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |