TOP Ö 6: Beschluss der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 13-03/05

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Pölchow beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow und stellt gleichzeitig die Angemessenheit der in § 7 der Hauptsatzung festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.

Grundlage für die Feststellung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen sind:

1. die ab dem 01.01.2005 maßgebende Einwohnerzahl in Höhe von 980

2. die den ehrenamtlich Tätigen durch die KV M-V und durch die Hauptsatzung

    zugewiesenen Aufgaben und (in Anlage 2 dargestellt)

    ● der daraus resultierende Aufwand an Zeit und Arbeitsleitungen

    ● die entstehenden Auslagen und

    ● das durch die ehrenamtliche Tätigkeit ausgelöste Haftungsrisiko

 


Herr Jahn informiert über die Hauptausschusssitzung am 22.02.05. Der Hauptausschuss hat nach Beratung empfohlen, die Hauptsatzung in der vorliegenden Form durch die Gemeindevertretung beschließen zu lassen.

 


Abstimmung:

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen