TOP Ö 10: Betrifft: B-Pläne Nr. 03, Nr. 04, Nr. 05, Nr. 06, Nr. 10 der Gem. Stäbelow hier: Aufstellungsbeschluss zur - 3. Änderung des B-Plans Nr. 03 und zur - 4. Änderung des B-Plans Nr. 04 und zur - 3. Änderung des B-Plans Nr. 05 und zur - 2. Änderung des B-Plans Nr. 06 und zur - 3. Änderung des B-Plans Nr. 10

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 29-3/05

Beschlussvorschlag:

Betrifft: B-Pläne Nr. 03, Nr. 04,  Nr. 05, Nr. 06, Nr. 10 der Gem. Stäbelow

hier:         Aufstellungsbeschluss zur

-         3. Änderung des B-Plans Nr. 03 und zur

-         4. Änderung des B-Plans Nr. 04 und zur

-         3. Änderung des B-Plans Nr. 05 und zur

-         2. Änderung des B-Plans Nr. 06 und zur

-          3. Änderung des B-Plans Nr. 10

1.

Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, die Bebauungspläne Nr. 03, Nr. 04,  Nr. 05, Nr. 06, Nr. 10 für den gesamten Bereich der Wohngebiete südlich der Satower Straße, des Dorfteichs und des Schulweges in Stäbelow zu ändern.

2.

Als Planungsziel wird bestimmt:

Neufassung der Festsetzung zur Zulässigkeit von Garagen/Carports und Nebenanlagen zwecks Sicherung eines Mindestabstands zu öffentlichen Straßen und Beschränkung der Überbauung im privaten Gartenbereich.

3.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen TöB  ist gem. § 13 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


Herr Millahn erläutert den vorliegenden Beschlussvorschlag.


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen