TOP Ö 8: Beschluss über die Stellungnahme des Amtes Warnow West zum Entwurf des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes M-V

Beschluss: geändert beschlossen

Nach Beratung wird der vorliegende Beschlussvorschlag wie folgt geändert:

Beschluss Nr. :  09-02/05

 

Der Amtsausschuss schließt sich der Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages zum Entwurf des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes M-V an.

 

Der Amtsauschuss fordert insbesondere:

 

1.       Stärkung der Gemeinden

Notwendige Reformen müssen zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden führen. Keinesfalls dürfen Veränderungen von Kreisgebietsstrukturen einhergehen mit der Eingemeindung ländlicher Gemeinden durch Großstädte. Diesbezüglich wird auf die Begründung des Städte- und Gemeindetages verwiesen.

2.       Stärkung der Ämter

Den Ämtern als Verwaltungen der Gemeinden und Dienstleister für die Bürger müssen mehr Aufgaben übertragen werden, damit Verwaltungsleistungen vor Ort in Anspruch genommen werden können und sich Verwaltungswege für die Bürger vereinfachen und verkürzen.

3.       Strikte Beachtung des Konnexitätsgrundsatzes

Aufgabenübertragungen an die Gemeinden und Ämter müssen durch Kostenfolgeabschätzungen und durch einen entsprechenden finanziellen Ausgleich abgesichert werden. Das gleiche gilt für Aufgabenübertragungen an die Landkreise. Die Gemeinden dürfen nicht über die Kreisumlage an ungedeckten Kosten beteiligt werden.

4.       Die im Gesetzesentwurf angedachte Bildung eines Kreises Mittleres Mecklenburg mit der Kreisstadt Rostock ist aus Sicht des Amtes Warnow West nicht akzeptabel, da dies Erfahrungen widerspricht, dass grundsätzlich die Einwohnerzahlen eines Kreises möglichst doppelt, besser drei mal so groß sein sollten, wie die der größten kreisangehörigen Stadt. Extrem große Kreise mit geringer Bevölkerungsdichte gefährden die bürgernahe Selbstverwaltung und die Identifikation der Bürger mit ihrem Landkreis. Es ist für das Amt Warnow West eine unverzichtbare Bedingung, dass die Stadt Rostock keine Sonderrechte als sogenannte große kreisangehörige Stadt erhält. Die Erfüllung kreislicher Aufgaben würde durch die Stadt mit der Forderung nach einer differenzierten Kreisumlage verbunden sein.

 

 

 


Abstimmung:

29

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen