TOP Ö 9: B-Plan Nr. 07 der Gem. Stäbelow hier: - Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 15.12.1993 - Festlegung des Umfangs der Umweltprüfung - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 28-3/05

Beschlussvorschlag:

B-Plan Nr. 07 der Gem. Stäbelow

hier: - Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 15.12.1993

- Festlegung des Umfangs der Umweltprüfung

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

1.

Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, den Bebauungsplan Nr. 07 für das Gebiet „Waldblick“ am östlichen Ortsrand von Stäbelow beidseitig des Schulweges aufzustellen. Der Geltungsbereich wird gegenüber dem Beschluss vom 15.12.1993 neu festgelegt (sh. Anlage 1).

Die Planungsziele werden wie folgt neu bestimmt:

-  Fortsetzung der Wohnbauentwicklung südlich des Schulweges

-  Bereitstellung von Mischgebietsflächen am östlichen Dorfrand

-  Anbindung des Hagebuttenringes an den östlichen Schulweg und 1. Teilabschnitt der geplanten Weiterführung nach Norden bis zur Landesstraße

-  flächenmäßige Vorsorge für die Oberflächenentwässerung

Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen soll Dipl.-Ing. W. Millahn, bsd beauftragt werden.

2.

Der Umfang und der Detaillierungsgrad der Umweltprüfung werden gebilligt (sh. Anlage 2).

3.

Die zum Vorentwurf v. 31.01.2005 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Sie werden gemäß Anlage 3 berücksichtigt.

4.

Der Entwurf des B-Planes und der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden gebilligt (sh. Anlagen 4, 5).

5.

Die Entwürfe des B-Planes und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist vorzunehmen.

 


Herr Millahn informiert über

- Umweltprüfungen des Landesamtes für Bodendenkmalpflege

- die Gestaltungsvorschläge

- die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

- Bepflanzungen im Rahmen des Ausgleiches

- Anregungen zur Gehwegbreite

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund des § 24 Abs. 2 KV M-V haben Herr Bull und Herr Brügge weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.

 

Herr Bull übernimmt die Sitzungsleitung.