TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 3. öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter und Gäste, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. 5 Gemeindevertreter sind zu Beginn der Sitzung anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.