Sitzung: 23.03.2005 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 25-3/05
Beschlussvorschlag:
I. Die Gemeindevertretung Stäbelow hebt den Beschluss der Hauptsatzung der
Gemeinde Stäbelow Nr. 13-2/04 vom 08.12.04 auf.
II. Die Gemeinde Stäbelow beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Hauptsatzung
der Gemeinde Stäbelow und stellt gleichzeitig die Angemessenheit der in § 7 der
Hauptsatzung festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.
Grundlage für die Feststellung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen sind:
1. die ab dem 01.01.2005 maßgebende Einwohnerzahl in Höhe von 1.264
2. die den ehrenamtlich Tätigen durch die KV M-V und durch die Hauptsatzung
zugewiesenen Aufgaben und (in Anlage 2 dargestellt)
● der daraus resultierende Aufwand an Zeit und Arbeitsleitungen
● die entstehenden Auslagen und
● das durch die ehreamtliche Tätigkeit ausgelöste Haftungsrisiko.
Herr Bull informiert über die Beratung der erneuten Änderungen und die in Anlage 2 dargestellten Anhaltspunkte zur Feststellung der Angemessenheit der Entschädigungen in der Hauptausschusssitzung am 09.02.05.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |