TOP Ö 6: Beschluss der Hauptsatzung der Gemeinde Stäbelow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 25-3/05

Beschlussvorschlag:

I.          Die Gemeindevertretung Stäbelow hebt den Beschluss der Hauptsatzung der 

Gemeinde Stäbelow Nr. 13-2/04 vom 08.12.04 auf.

II.         Die Gemeinde Stäbelow beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Hauptsatzung

der Gemeinde Stäbelow und stellt gleichzeitig die Angemessenheit der in § 7 der

Hauptsatzung festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.

Grundlage für die Feststellung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen sind:

1. die ab dem 01.01.2005 maßgebende Einwohnerzahl in Höhe von 1.264

2. die den ehrenamtlich Tätigen durch die KV M-V und durch die Hauptsatzung

    zugewiesenen Aufgaben und (in Anlage 2 dargestellt)

    ● der daraus resultierende Aufwand an Zeit und Arbeitsleitungen

    ● die entstehenden Auslagen und

    ● das durch die ehreamtliche Tätigkeit ausgelöste Haftungsrisiko.

 


Herr Bull informiert über die Beratung der erneuten Änderungen und die in Anlage 2 dargestellten Anhaltspunkte zur Feststellung der Angemessenheit der Entschädigungen in der Hauptausschusssitzung am 09.02.05.

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen