Beschluss Nr. : 32-3/05
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung fasst hinsichtlich der
Schulträgerschaft im Interesse einer rechtlichen Absicherung der gegenwärtigen
tatsächlichen Situation folgende Beschlüsse:
- Die
mit Beschluss 151-20/96 auf das Amt übertragene Selbstverwaltungsaufgabe
der Schulträgerschaft für die Grundschule (Primarstufe) soll gemäß § 127
Abs. 5 der Kommunalverfassung an die Gemeinde zurückgehen.
- Die
Schulträgerschaft für Haupt- und Realschule (Sekundarstufe I) soll
hingegen, wie bereits im Beschluss 03-00/04 vom 11.08.2004 bekundet, beim
Amt Warnow West verbleiben.
- Die
Grundschüler sollen, wie ehedem, die Grundschule in Kritzmow besuchen. Die
Haupt- und Realschüler sollen an der Warnowschule in Papendorf beschult
werden.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zur Genehmigung dem
Kultusministerium vorzulegen.
Abstimmung:
9
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Ja-Stimmen
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0
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Nein-Stimmen
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0
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Enthaltungen
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