Sitzung: 14.03.2005 Gemeindevertretung Ziesendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. :
30-05/05
Die Gemeindevertretung
Ziesendorf beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Hauptsatzung der Gemeinde
Ziesendorf und stellt gleichzeitig die Angemessenheit der in § 6 der
Hauptsatzung festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen
Aufwandsentschädigungen fest.
Grundlage für die
Feststellung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen sind:
1. die ab dem 01.01.2005
maßgebende Einwohnerzahl in Höhe von 1.357
2. die den ehrenamtlich
Tätigen durch die KV M-V und durch die Hauptsatzung
zugewiesenen Aufgaben und (in Anlage 2 dargestellt)
● der daraus resultierende Aufwand an Zeit und
Arbeitsleitungen
● die entstehenden
Auslagen und
● das durch die ehrenamtliche Tätigkeit ausgelöste
Haftungsrisiko.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |