TOP Ö 8: Beschluss der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  30-05/05

Die Gemeindevertretung Ziesendorf beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf und stellt gleichzeitig die Angemessenheit der in § 6 der Hauptsatzung festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.

 

Grundlage für die Feststellung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen sind:

 

1. die ab dem 01.01.2005 maßgebende Einwohnerzahl in Höhe von 1.357

2. die den ehrenamtlich Tätigen durch die KV M-V und durch die Hauptsatzung

    zugewiesenen Aufgaben und (in Anlage 2 dargestellt)

    ● der daraus resultierende Aufwand an Zeit und Arbeitsleitungen

    ● die entstehenden Auslagen und

    ● das durch die ehrenamtliche Tätigkeit ausgelöste Haftungsrisiko.

 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen