TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 5. öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt die Gemeindevertreter, Gäste und Bürger, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Alle  9 Gemeindevertreter sind anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.