TOP Ö 13: Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 19 Wohngebiet nördlich der Hauptstraße (ehemals Hof Grimnitz) in Elmenhorst

Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Teichert erläutert die Beschlussvorlage. Der Bauausschuss empfiehlt die Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

Beschluss Nr. :  29-03/05

hier:     Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 19, Wohngebiet nördlich der Hauptstraße (ehemals Hof Grimnitz) in Elmenhorst, vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage 1.

 

       Das Amt Warnow West wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten sowie die teilweise berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind der Verfahrensakte beizufügen.

      

2.   Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB)  sowie nach § 86 der Landesbauordnung   (LBauO M-V)  beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 19, Wohngebiet nördlich der Hauptstraße (ehemals Hof Grimnitz) in Elmenhorst, bestehend aus der Planzeichnung  (Teil A)  und dem Text (textliche Festsetzungen, Teil B), als Satzung, siehe Anlage 2.  

 

3.   Die Begründung wird gebilligt, siehe Anlage 3.

 

4.   Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 19, Wohngebiet nördlich der Hauptstraße (ehemals Hof Grimnitz) in Elmenhorst, die Inkraftsetzung durch ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen, nachdem der Erschließungsvertrag abgeschlossen wurde. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen