TOP Ö 12: Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 11 Wohngebiet "Am Dorfteich" (ehemals Garagenkomplex) in Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Karl-Heinz Meus und Herr Torsten Bradler erklären sich gemäß § 24 KV M-V für befangen und nehmen im Zuschauerraum Platz.

Herr Teichert erläutert den Beschlussvorschlag und die Anlagen und bringt Ergänzungen zur Vorlage ein. Diese Ergänzungen wurden in schriftlicher Form vor der Sitzung an alle anwesenden Gemeindevertreter verteilt.

Über den Beschlussvorschlag wird beraten. Die SPD-Fraktion sieht inhaltliche Probleme und Mängel und lehnt aus diesem Grund den Beschlussvorschlag ab.

Herr Henke weist darauf hin, dass es sich beim Teichweg um ein Wohngebiet und nicht um ein Mischgebiet handelt. Dies ist zu prüfen.

 

Herr Henke bringt folgenden den Änderungsantrag zum Beschluss ein:

Ergänzung unter Punkt 4:

Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 11 Wohngebiet "Am Dorfteich" (ehemals Garagenkomplex) in Lichtenhagen die Inkraftsetzung durch ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen, nachdem der Erschließungsvertrag abgeschlossen wurde und nachdem ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde, dem Gewerbebetreiber und dem Grundstücksbesitzer vorliegt. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Über diesen Änderungsantrag wird zunächst abgestimmt:

Abstimmung:

3

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst.

 

Beschluss Nr. :  28-03/05

hier:     Abwägungs- und Satzungsbeschluss

 

Die Gemeindevertretung beschließt mit den von Herrn Teichert eingebrachten Ergänzungen:

 

1.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 11, Wohngebiet “Am Dorfteich” (ehemals Garagenkomplex) in Lichtenhagen, vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage 1.

 

      Das Amt Warnow West wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten sowie die teilweise berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind der Verfahrensakte beizufügen.

      

2.   Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB)  sowie nach § 86 der Landesbauordnung   (LBauO M-V)  beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 11, Wohngebiet “Am Dorfteich” (ehemals Garagenkomplex) in Lichtenhagen, bestehend aus der Planzeichnung  (Teil A)  und dem Text (textliche Festsetzungen, Teil B), als Satzung  (siehe Anlage 2).  

 

3.   Die Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3).

 

4.   Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan Nr. 11, Wohngebiet “Am Dorfteich” (ehemals Garagenkomplex) in Lichtenhagen, die Inkraftsetzung durch ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen, nachdem der Erschließungsvertrag abgeschlossen wurde. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen