TOP Ö 7: Beschluss - Zustimmung zur Wahl des Amtswehrführers sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  08-02/05

1. Der Amtsausschuss Amt Warnow West bestätigt die Wahl des Oberbrandmeisters Reinhard Schmidt als neuen Amtswehrführer für die Wahlzeit von sechs Jahren durch die Wehrführer der amtsangehörigen  Freiwilligen Feuerwehren.

 

2. Für die Dauer seiner Amtszeit, die mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde beginnt, bis zum Amtsantritt eines neugewählten Nachfolgers wird Herr Reinhard Schmidt zum Ehrenbeamten ernannt.

Ihm wird für die Dauer seiner Amtsausübung der Dienstgrad Amtsbrandmeister verliehen.

Durch den Amtsvorsteher wird die diesbezügliche Urkunden übergebe und der Diensteid abgenommen.

 

3. Herr Reinhard Schmidt erhält ab dem Zeitpunkt seiner Ernennung zum Ehrenbeamten für die Dauer der Funktionsausübung eine Aufwandsentschädigung in Höhe des jeweils durch die FFwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrages.

 

 


Abstimmung:

29

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

Herrn Schmidt wird durch den Amtsvorsteher zum Ehrenbeatmen ernannt  sowie der Dienstgrad des Amtsbrandmeisters verliehen. Die Ernennungsurkunde und das dazugehörige Schreiben zur Verleihung des Dienstgrades Amtsbrandmeister wird übergeben. Herr Schmidt leistet den Diensteid.