Sitzung: 17.02.2005 Amtsausschuss Amt Warnow-West
Beschluss: ungeändert beschlossen
Herr Beste reicht zu diesem Tagesordnungspunkt einen Änderungsantrag ein. Dieser wird an alle anwesenden Amtsausschussmitglieder verteilt und Herr Beste stellt den Antrag vor.
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Es wird zunächst über folgenden Änderungsantrag beraten und anschließend abgestimmt:
Es wird beantragt:
§ 3 Abs. 1
Buchstabe d und Abs. 2 erhalten folgende Fassung:
d) Schulausschuss als beschließenden Unterausschuss des
Amtsausschusses im Sinne von § 136 Abs. 1 Satz 2 KV M-V
- bestehend aus den Bürgermeistern und jeweils ab
100 Schüler einem weiteren Amtsausschussmitglied der amtsangehörigen
Gemeinden, die die kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben des § 102 Schulgesetz
für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulträgerschaft) auf das Amt übertragen
haben.
Aufgabengebiet:
- Der Schulausschuss entscheidet in allen
Angelegenheiten des Schulträgers, soweit die nicht dem Amtsvorsteher oder der
Schule übertragen worden sind.
2) Der Amtsvorsteher und die Bürgermeister als Mitglied
der Ausschüsse werden im Fall ihrer Verhinderung durch ihre gesetzlichen
Vertreter vertreten. Für jedes Mitglied des Finanzausschusses, des
Rechnungsprüfungsausschusses und für jedes weitere Mitglied im
Schulausschuss wählt der Amtsausschuss aus seiner Mitte jeweils einen
Verhinderungsvertreter.
Abstimmung:
2 |
Ja-Stimmen |
23 |
Nein-Stimmen |
4 |
Enthaltungen |
Anschließend wird über die ursprüngliche Beschlussvorlage beraten und abgestimmt.
Beschluss Nr. :
11-02/05
Der Amtsausschuss beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Hauptsatzung des Amtes Warnow West.
Abstimmung:
29 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Über den nachfolgenden Beschlussvorschlag dürfen nur die stimmberechtigten Gemeinden Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf abstimmen.