TOP Ö 10: Beschluss der Hauptsatzung des Amtes Warnow West

Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Beste reicht zu diesem Tagesordnungspunkt einen Änderungsantrag ein. Dieser wird an alle anwesenden Amtsausschussmitglieder verteilt und Herr Beste stellt den Antrag vor.

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Es wird zunächst über folgenden Änderungsantrag beraten und anschließend abgestimmt:

 

Es wird beantragt:

 

 § 3 Abs. 1 Buchstabe d und Abs. 2 erhalten folgende Fassung:

 

d) Schulausschuss als beschließenden Unterausschuss des Amtsausschusses im Sinne von § 136 Abs. 1 Satz 2 KV M-V

 

- bestehend aus den Bürgermeistern und jeweils ab 100 Schüler einem weiteren Amtsausschussmitglied der amtsangehörigen Gemeinden, die die kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben des § 102 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulträgerschaft) auf das Amt übertragen haben.

 

Aufgabengebiet:

- Der Schulausschuss entscheidet in allen Angelegenheiten des Schulträgers, soweit die nicht dem Amtsvorsteher oder der Schule übertragen worden sind.

 

2) Der Amtsvorsteher und die Bürgermeister als Mitglied der Ausschüsse werden im Fall ihrer Verhinderung durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten. Für jedes Mitglied des Finanzausschusses, des Rechnungsprüfungsausschusses und für jedes weitere Mitglied im Schulausschuss wählt der Amtsausschuss aus seiner Mitte jeweils einen Verhinderungsvertreter.

 

Abstimmung:

2

Ja-Stimmen

23

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

 

Anschließend wird über die ursprüngliche Beschlussvorlage beraten und abgestimmt.

 

Beschluss Nr. :  11-02/05

 

Der Amtsausschuss beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Hauptsatzung des Amtes Warnow West.

 

 

 


Abstimmung:

29

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

Über den nachfolgenden Beschlussvorschlag dürfen nur die stimmberechtigten Gemeinden Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf abstimmen.