TOP Ö 9: Beschluss über die Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Matthies nimmt auf eigenen Wunsch weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil und übergibt die Sitzungsleitung an den 1. stellvertretenden Amtsvorsteher Herrn Harbrecht. Die Beschlussvorlage wird vorgestellt. Über den Inhalt wird beraten. Anschließend wird über den folgenden Beschluss abgestimmt.

 

Beschluss Nr. :  10-02/05

Der Amtsausschuss stellt die Angemessenheit der funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen für

den Amtsvorsteher in Höhe von 1 450 EURO monatlich,

die Gleichstellungsbeauftragte in Höhe von 40 EURO monatlich,

und die Angemessenheit der sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen

der Mitglieder des Amtsausschusses und der Ausschüsse in Höhe von 30 EURO pro Sitzung, sowie der Ausschussvorsitzenden in Höhe von 60 EURO pro Sitzung fest.

 

Grundlage für die Feststellung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen sind:

1. die ab dem 01.01.2005 maßgebende Einwohnerzahl in Höhe von 16 401

2. die den ehrenamtlich Tätigen durch die KV M-V und durch die Hauptsatzung

    zugewiesenen Aufgaben und (in Anlage 1 dargestellt)

    ● der daraus resultierende Aufwand an Zeit und Arbeitsleitungen

    ● die entstehenden Auslagen und

    ● das durch die ehrenamtliche Tätigkeit ausgelöste Haftungsrisiko.

 

 

 


Abstimmung:

26

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

Herr Harbrecht übergibt die Leitung der Sitzung wieder an Herrn Matthies.