TOP Ö 10: Beschluss der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kritzmow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 23-5/05

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kritzmow.

 


Frau Steltner, Bauverwaltung, informiert über folgende Änderungen im "Verzeichnis über die öffentliche Straßenreinigung":

- Klein Schwaß, Kritzmower Straße bis Ortseingang,

  Reinigungsklasse SF 8 → SF 4

- Kritzmow, Am Karauschensoll bis Ende Gehweg,

  Reinigungsklasse SF 8 → SF 4

 

Das Amt wird zur Prüfungen folgender Unklarheiten beauftragt:

- Unterschiede der Stichstraßen in §§ 5 und 7

  In § 7 muss klargestellt sein, dass Stichstraßen ausgenommen sind.

- in § 8 Ziff. 1 ist der Widerspruch zur Schneebeseitigung auf Gehwegen

  in der erforderlichen Breite zu prüfen und aussagekräftig zu überarbei-

  ten.

- Oberflächenbelastung der Stichstraßen (8 t zulässig)

- aufgeführte Feuerwehrzufahrten Satower Straße und Stover Weg im

  "Verzeichnis über die öffentliche Straßenreinigung" - an den Zufahrten

  befinden sich Garagen

 

Herr Bresler weist darauf hin, dass Straßen ohne Straßeneinläufe durch

den Winterdienst mit abstumpfenden Mitteln zu behandeln sind.

 


Abstimmung:

0

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen