Sitzung: 23.02.2005 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 23-5/05
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kritzmow.
Frau Steltner, Bauverwaltung, informiert über folgende Änderungen im "Verzeichnis über die öffentliche Straßenreinigung":
- Klein Schwaß, Kritzmower Straße bis Ortseingang,
Reinigungsklasse SF 8 → SF 4
- Kritzmow, Am Karauschensoll bis Ende Gehweg,
Reinigungsklasse SF 8 → SF 4
Das Amt wird zur Prüfungen folgender Unklarheiten beauftragt:
- Unterschiede der Stichstraßen in §§ 5 und 7
In § 7 muss klargestellt sein, dass Stichstraßen ausgenommen sind.
- in § 8 Ziff. 1 ist der Widerspruch zur Schneebeseitigung auf Gehwegen
in der erforderlichen Breite zu prüfen und aussagekräftig zu überarbei-
ten.
- Oberflächenbelastung der Stichstraßen (8 t zulässig)
- aufgeführte Feuerwehrzufahrten Satower Straße und Stover Weg im
"Verzeichnis über die öffentliche Straßenreinigung" - an den Zufahrten
befinden sich Garagen
Herr Bresler weist darauf hin, dass Straßen ohne Straßeneinläufe durch
den Winterdienst mit abstumpfenden Mitteln zu behandeln sind.
Abstimmung:
0 |
Ja-Stimmen |
10 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |