TOP Ö 9: Aufstellungs- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Innenbereichssatzung für den Ort Groß Schwaß für die Gemeinde Kritzmow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 22-5/05

Beschlussvorschlag:

Beschluss zur Aufstellung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 u. 3 BauGB, Billigung des Entwurfs und Beschuss zur öffentlichen Auslegung und Einholen der Stellungnahmen der Behörden gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung fasst für den Ort Groß Schwaß den Beschluss zur Aufstellung einer Satzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB sowie über die Abrundung des Gebiets unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB.

Die Gemeindevertretung billigt zudem den Planentwurf zu vorgenannter Satzung und die zugehörige Begründung entsprechend der Planunterlagen mit Stand vom 18.01.2005 und fasst den Beschluss Auslegung gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat dabei parallel zur öffentlichen Auslegung zu erfolgen.

 


Herr Dr. Kleinau bemängelt, dass wesentliche Anlagen nicht allen Gemeindevertretern zugegangen sind und beantragt notwendige Erläuterungen durch Herrn Wagner oder die Absetzung des Tagesordnungspunktes.

 

Herr Wagner erläutert zur Innenbereichssatzung und beantwortet Fragen der Gemeindevertretung.

 

In der Begründung der Innenbereichssatzung ist im Inhaltsverzeichnis auf Seite 2 im Punkt 4.2. Klein Schwaß in Groß Schwaß zu ändern.

Die Anlagen sind Herrn Eppler und Frau Gildemeister nachzureichen.


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen