TOP Ö 11: Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 14 für die gemeinsame Satzung der Hansestadt Rostock und der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Golfplatz Diedrichshagen/Elmenhorst" B-Plan Nr. 14 - Teilgebiet in Elmenhorst

Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Teichert erläutert den Beschluss. Der Bauausschuss empfiehlt die Zustimmung zur Beschlussvorlage.

Beschluss Nr. :  27-03/05

hier:             Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.   Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 14 für die Gemeinsame Satzung der Hansestadt Rostock und der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Golfplatz Diedrichshagen/Elmenhorst”

      B-Plan Nr. 01.Golf.145                   - Teilgebiet in Diedrichshagen

      B-Plan Nr. 14                  - Teilgebiet in Elmenhorst

vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage 1.

 

      Das Amt Warnow West wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Abwägungsergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten sowie die teilweise berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind der Verfahrensakte beizufügen.

      

2.   Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB)  sowie nach § 86 der Landesbauordnung   (LBauO M-V)  beschließt die Gemeindevertretung den o.g. Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung  (Teil A)  und dem Text (textliche Festsetzungen, Teil B), als Satzung  (siehe Anlage 2).  

 

3.   Die Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3).

 

4.   Der Bürgermeister wird beauftragt, für den o.g. Bebauungsplan die Inkraftsetzung durch ortsübliche Bekanntmachung vorzunehmen, nachdem der Durchführungsvertrag abgeschlossen wurde. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen