TOP Ö 9: Beschluss zur Fortführung des B-Plan-Verfahrens Nr. 09, Wohngebiet "Berberitzenweg" am Sievershäger Weg in Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  25-03/05

hier:                 Beschluss zur Fortführung des B-Plan-Verfahrens

 

1.    Die Arbeit am Bebauungsplan Nr. 09 ist fortzuführen. Es ist ein B-Plan-Entwurf zu erarbeiten,

       der zur gegebenen Zeit in südlicher Richtung erweitert werden kann.

      

2.    Es sind die Verfahrensvorschriften des BauGB 2004 anzuwenden (Umweltbericht, Beteiligung

       der Öffentlichkeit, Auslegung umweltbezogener Stellungnahmen).

 

3.    Das Gestaltungskonzept vom 28. 10. 2004 ist bauplanungsrechtlich umzusetzen. Zum Gel-

       tungsbereich gehört auch das gemeindliche Flurstück 30 der Flur 1 Lichtenhagen, siehe

       Anlage 1.

       Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

       a) Errichtung von maximal 13 eingeschossigen Eigenheimen an einer Stichstraße mit Wende-

           fläche (davon sind 2 Eigenheime fertiggestellt).

       b) Anbindung der Stichstraße zur Erschließung der Eigenheimparzellen an den Sievershäger Weg

          (zwischen Nr. 4 und Nr. 5), mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m.

       c) Ausbau des Fußweges von der Wendefläche zum Sievershäger Weg (zwischen Nr. 11 und

           Nr. 12).

       d) Gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und Landschaft durch

           Gehölzpflanzungen auf gemeindlichen Grünflächen.

 

       Der  Vorentwurf zum Bebauungsplan für das Wohngebiet “Berberitzenweg/Elmenhorster

       Weg”,  ist mit den Bürgern zu beraten.

       Nach der Bürgerversammlung ist der B-Plan-Entwurf erneut dem Bauausschuss und der

       Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

0

Enthaltungen