TOP N 9: Beschluss der Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 20-3/05

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf und stellt gleichzeitig die Angemessenheit der in § 7 der Hauptsatzung festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.

Grundlage für die Feststellung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen sind:

1. die ab dem 01.01.2005 maßgebende Einwohnerzahl in Höhe von 2.420

2. die den ehrenamtlich Tätigen durch die KV M-V und durch die Hauptsatzung

    zugewiesenen Aufgaben und (in Anlage 2 dargestellt)

    ● der daraus resultierende Aufwand an Zeit und Arbeitsleitungen

    ● die entstehenden Auslagen und

    ● das durch die ehrenamtliche Tätigkeit ausgelöste Haftungsrisiko.

 


Herr Zeplien erläutert den vorliegenden Entwurf der Hauptsatzung.

 

Herr Jütting regt an, Protokolle rechtzeitiger zuzusenden sowie über die erhöhten Sitzungsgelder und die zu niedrig geplante Anzahl der Gemeindevertretersitzungen zu beraten.

 

Die Gemeindevertretung diskutiert aufgrund des bemängelten fehlenden Informationsflusses über die Notwendigkeit, mehr Gemeindevertretersitzungen durchzuführen, um Probleme zu lösen.

 

Es wird vorgeschlagen, Protokolle aller Ausschusssitzungen nach Fertigstellung per Mail an die Gemeindevertreter zu versenden.

 

Mindestens alle 2 Monate soll eine Gemeindevertretersitzung stattfinden (6 Sitzungen im Jahr).

 

Herr Dolge beantragt aufgrund des fehlenden Informationsflusses und der derzeitigen immer kritischer werdenden finanziellen Situation für die kleineren Kommunen:

1. Antrag auf Bildung eines Finanzausschusses außerhalb des Hauptausschusses für die Gemeinde Papendorf gemäß KV § 36 (2) des Landes M-V

2. Antrag auf Ablehnung der Änderung des Entwurfes der Hauptsatzung zum Punkt zusätzlicher Aufgaben. Die Gemeindevertretung Papendorf möge beschließen:

"Die zur Beschlussfassung vorgelegte Änderung der Hauptsatzung, mit dem Ziel dem Hauptausschuss weitere Aufgaben zuzuweisen, wird in der vorgelegten Form abgelehnt und erneut zur Beratung an die Gemeindevertretung überwiesen."

(Der Antrag mit der Begründung liegt allen Gemeindevertretern schriftlich vor).

 

Die Gemeindevertretung berät über die Bildung eines Finanzausschusses bzw. eine Erweiterung des Hauptausschusses.

 

Nach Diskussion bittet Herr Zeplien um Abstimmung über den Antrag auf Bildung eines Finanzausschusses außerhalb des Hauptausschusses für die Gemeinde Papendorf gemäß KV § 36 (2) des Landes M-V (Änderung der Hauptsatzung § 4 (2)).

Abstimmung:

1

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

Das Amt wird beauftragt, rechtliche Möglichkeiten zu prüfen, die Anzahl der Hauptausschussmitglieder zu erhöhen, so dass dem Hauptausschuss der Bürgermeister und bis zu 6 Gemeindevertreter angehören. Sofern keine rechtlichen Einwände bestehen, wird einer Erhöhung der Hauptausschussmitglieder zugestimmt.

Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Weiterhin ist die Hauptsatzung wie folgt zu ändern:

- § 2 Abs. 4, die Verpflichtung des Bürgermeisters (BM) wöchentlich Bür-

  germeistersprechstunden durchzuführen, wird gestrichen. Für eine

  solche Verpflichtung gibt es keine Rechtsgrundlage und kann weder aus

  den Pflichten des BM noch aus Einwohnerrechten abgeleitet werden.

  Ohne eine solche Norm führen bisher alle BM des Amtes freiwillig

  wöchentlich Sprechstunden durch.

- In § 6 Abs. 6 Ziffer 4 ist das Wort „unbeplanten“ zu streichen, da es in

  fast  allen Gemeinden inzwischen durch Innenbereichssatzungen auch

  beplante Innenbereiche gibt.

- in § 7 Abs. 1 muss es richtig heißen:

  "Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an

 

Sitzungen

  - der Gemeindevertretung

  - der Ausschüsse, in die sie gewählt sind

  eine pauschalierte ...".

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen