TOP Ö 8: Beschluss der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Henke fordert, dass trotz der Erweiterung der Kompetenzen des Bürgermeister im § 6 der neuen Hauptsatzung immer auch der Bauausschuss zu informieren ist.

Herr Krüger bittet des Amt Warnow West um Prüfung, ob die Ausgaben für Entschädigungen begrenzt werden können?

 

Mit den folgenden Hinweisen wird der Beschluss der Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen gefasst.

Frau Göhring weist darauf hin, dass im § 7 (6) der neuen Hauptsatzung der Teilsatz ..."die der Vorbereitung von Ausschusssitzungen dienen" zu streichen ist.

Herr Harbrecht weist darauf hin, dass im § 6 (6) Ziffer 4 der neuen Hauptsatzung das Wort "unbeplanten" zu streichen ist.

 

Beschluss Nr. :  24-03/05

Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Hauptsatzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen und stellt gleichzeitig die Angemessenheit der in § 7 der Hauptsatzung festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.

 

Grundlage für den Feststellung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen sind:

 

1. die ab dem 01.01.2005 maßgebende Einwohnerzahl in Höhe von 4.285

2. die den ehrenamtlich Tätigen durch die KV M-V und durch die Hauptsatzung

    zugewiesenen Aufgaben und (in Anlage 2 dargestellt)

    ● der daraus resultierende Aufwand an Zeit und Arbeitsleitungen

    ● die entstehenden Auslagen und

    ● das durch die ehreamtliche Tätigkeit ausgelöste Haftungsrisiko.

 

 

 


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

Herr Teichert erläutet die Beschlussvorlagen zu TOP 9 und 10. Der Bauausschuss empfiehlt die Zustimmung zu beiden Beschlussvorlagen.