Sitzung: 16.02.2005 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 25-3/05
Beschlussvorschlag:
hier: Entwurfs-
und Neuauslegungsbeschluss
zur Neufassung des
Bebauungsplanes Nr. 1
für
das Sondergebiet “Einkaufszentrum Ostseepark”
ehemals
“Handelspark Kreihenbarg” südlich der Bundesstraße 105
(B
105)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt:
1. Die Abwägung zum 1. Entwurf - Anlage 1 - wird gebilligt.
Der 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 1 für das Sondergebiet “Einkaufszentrum
Ostseepark” ehemals “Handelspark Kreihenbarg” südlich der Bundesstraße 105 (B 105) (Teil A: Planzeichnung, Teil B: Text und Begründung) wird gebilligt, siehe Anlagen.
Anlage 2: 2. Entwurf, Teil A: Planzeichnung, Teil B: Text
Anlage 3: 2. Entwurf, Begründung zur Neufassung des Bebauungsplanes
2. Der 2. Entwurf der Bebauungsplan-Satzung und der Begründung sind nach
§ 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die
Behörden und sonstigen betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie die
Hansestadt Rostock zu beteiligen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen nur zu den geänderten Teilen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden
Herr Matthies regt an, zukünftig aus Kostengründen umfangreiche Anlagen zu den Beschlüssen nur an die Fraktions- bzw. Ausschussvorsitzenden zu senden. Eine Empfehlung hierzu soll im Hauptausschuss beraten werden.
Herr Dr. Mohr erläutert den vorliegenden Beschlussvorschlag.
Die Anlage zum Abwägungs- und Neuauslegungsbeschluss ist wie folgt zu berichtigen:
1. Berichtigung auf dem Querblatt Seite 7 (Ministerium für Arbeit, Bau und
Landesentwicklung M-V) Abwägungsergebnis 4. Zeile: verzichten statt
entsprechen
2. Korrektur der maximal zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) im Bauge-
biet 4 der Tabelle zur Planzeichnung: 0,9 statt 0,8
Änderung der Aussage in der Abwägung, Querblatt Seite 36 zu Punkt 3
Satz 1 bleibt bestehen, anschließend folgender neuer Text:
§ 17 Abs. 2 BauNVO gestattet Überschreitungen der Obergrenzen. Die
Bedingungen für die Überschreitung der GRZ sind gegeben. Daher
wird - wie angeregt - unter Beachtung der Verkleinerung des Baugebie-
tes 4 durch die Abtrennung der 20 m Anbauzone entlang der B 105, die
GRZ-Obergrenze mit 0,9 festgesetzt.
Abstimmung:
14 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |