TOP Ö 7: Beschluss der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 26-3/05

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen und stellt gleichzeitig die Angemessenheit der in § 7 der Hauptsatzung festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.

Grundlage für die Feststellung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen sind:

1. die ab dem 01.01.2005 maßgebende Einwohnerzahl in Höhe von 3.042

2. die den ehrenamtlich Tätigen durch die KV M-V und durch die Hauptsatzung

    zugewiesenen Aufgaben und (in Anlage 2 dargestellt)

    ● der daraus resultierende Aufwand an Zeit und Arbeitsleitungen

    ● die entstehenden Auslagen und

    ● das durch die ehrenamtliche Tätigkeit ausgelöste Haftungsrisiko.

 


Herr Matthies weist darauf hin, dass in § 6 Abs. 6 Ziff. 4 das Wort

... unbeplanten Innen- und Außenbereich ... zu streichen ist.

 

Die Gemeindevertretung diskutiert über die Notwendigkeit der neuen Regelungen in § 6 Abs. 6, wodurch eine beratende Funktion/Stellungnahme des Bauausschusses entfällt.

 

Frau Runge beantragt, Sitzungen der beratenden Ausschüsse, insbesondere Sozialausschusssitzungen, öffentlich stattfinden zu lassen.

Abstimmung:

1

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

Des Weiteren berät die Gemeindevertretung über funktionsbezogene und sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen für Fraktionen.


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen