Sitzung: 16.02.2005 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 26-3/05
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen und stellt gleichzeitig die Angemessenheit der in § 7 der Hauptsatzung festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.
Grundlage für die Feststellung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigungen sind:
1. die ab dem 01.01.2005 maßgebende Einwohnerzahl in Höhe von 3.042
2. die den ehrenamtlich Tätigen durch die KV M-V und durch die Hauptsatzung
zugewiesenen Aufgaben und (in Anlage 2 dargestellt)
● der daraus resultierende Aufwand an Zeit und Arbeitsleitungen
● die entstehenden Auslagen und
● das durch die ehrenamtliche Tätigkeit ausgelöste Haftungsrisiko.
Herr Matthies weist darauf hin, dass in § 6 Abs. 6 Ziff. 4 das Wort
... unbeplanten Innen- und Außenbereich ... zu streichen ist.
Die Gemeindevertretung diskutiert über die Notwendigkeit der neuen Regelungen in § 6 Abs. 6, wodurch eine beratende Funktion/Stellungnahme des Bauausschusses entfällt.
Frau Runge beantragt, Sitzungen der beratenden Ausschüsse, insbesondere Sozialausschusssitzungen, öffentlich stattfinden zu lassen.
Abstimmung:
1 |
Ja-Stimmen |
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Des Weiteren berät die Gemeindevertretung über funktionsbezogene und sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen für Fraktionen.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
4 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |